
Garantie
Die Garantieleistungen werden von der Zahnarztklinik nach einheitlichen Richtlinien erbracht. Alle Arbeiten und die dafür verwendeten Materialien entsprechen garantiertem und höchstem Schweizer und EU-Standard.
Garantie
Umfang
Die Garantieleistungen beinhalten die Zahnarzt- und
Technikerarbeiten, sowie
die Unterkunft. Abhängig von der Art
des
Garantiefalles werden auch die Reisekosten von der Dentalklinik
übernommen.
Festsitzender
Zahnersatz
–-> 2 Jahre
für Inlay / Onlay
–-> 5 Jahre
für Kronen und Brücken
–-> 10 Jahre
für Zahnimplantate (für die verwendeten Produkte)
Inanspruchname im Garantiefall
Um Ihre Garantie möglichst zeitnah in Anspruch nehmen zu können müssen Sie diese uns mitteilen. Diese leiten wir umgehend an die Zahnklinik weiter. Je nach Garantiefall wird die Dentalklinik oder eine durch die Klinik vorgegebene schweizer Zahnarztpraxis konsultiert.
Ihre Garantieansprüche werden Ihnen während Ihres Aufenthaltes in der Zahnklinik genauestens erklärt.
Nicht unter Garantie
fallen:
--> Provisorien und
herausnehmbarer Zahnersatz
--> Arbeiten, die als
Nachbehandlung zu
betrachten sind: z.B. Entfernung einer Naht nach der Operation oder
Unterfütterung einer
Prothese.
--> Wurzelkanalbehandlungen die in
seltenen
Fällen nach einer Brücken oder Kronenvorbereitung
anfallen.
Die
Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:
-–> bei
vernachlässigter Mundhygiene
–-> bei nicht
befolgung der zahnärztlichen Anweisungen
–-> bei
natürlichem Abbau des Zahnfleisches und / oder der
Kieferknochen
–->
bei grosser Ab- oder Zunahme an Gewicht
–->
bei Vorliegen einer Allgemeinerkrankung,
die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat
z.B.
Diabetes, Epilepsie, Ostheoporose, Zustand nach Bestrahlung etc.).
--> bei nachträglicher
Schädigung der Zähne oder des Zahnersatzes durch
starkes Rauchen
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