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Allgemeine Geschäftsbedingungen
BECC Business und BECC DENTALREISEN
Auftrag / Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss,
Inhalt
und Abwicklung von Aufträgen zwischen den Kundinnen und Kunden
(im
folgenden „Kunden“ genannt) und der BECC (
„Firma“) für die Erbringung von Konzepten,
Projektierung und Gesamtlösungen sowie der Vermittlung von
Produkten im Gewerberbereich und der Reisebranche.Der Vertrag zwischen
dem Kunden und BECC kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer
schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung zustande .
Die Reservierung sowie das Vereinbahren von Leistungen und Reiseoganisation des Kunden, werden mit schriftlicher Bestätigung oder per Email an BECC DENTALREISEN verbindlich. Die aufgeführten Zahlungsbedingen in der Dental-Offerte sind Bestandteil der Zahnartzreisen. Die Erteilung eines Auftrages und deren Buchung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Zahlungs-Geschäftsbedingungen ein.
Datenschutz
Zur Bearbeitung ihres Auftrages speichern wir Ihre Adresse und die
auftragsbezogenen Daten. Wir gewährleisten den Schutz Ihrer
persönlichen Daten nach den Bestimmungen des
interna¬tionalen
Datenschutzgesetzes. Wir sichern Ihnen
zu, dass wir Ihre Adressdaten nicht an Dritte weitergeben.
Vertragsabschluss / Beginn
Der Vertragsabschluss erfolgt in schriftlicher Form und beginnt mit der
unterschriebenen Auftragsbestätigung. Werden beim ersten
Vertragsabschluss Spezialkonditionen betreffend Preis und Laufzeit
vereinbart, so gelten diese nur für die in diesem Vertrag
vereinbarte Laufzeit. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der
Kunde zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber der
Firma.
Die Firma stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen
Vertrages mit dem entsprechenden Kunden bereit. Sie behält
sich
vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen
Gründen
anzupassen. Zur Auftrageserfüllung kann
die Firma Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Erbringung der
Dienstleistung durch die Firma. Der Kunde verpflichtet sich zu einer
Vorauszahlung in der Höhe von 50%, mindestens jedoch Fr. 480.-
auf
die zu erwartende Rechnungssumme innert 8 Tagen nach Vertragsabschluss.
Dieses Akonto wird dem Kunde angerechnet auf die endgültige
Rechnungsumme, oder zurückerstattet nach Auftragsbeendigung
unter
Abzug allfälliger Auslagen und Kosten. ( Porti,
Gebühren,
Telefonate, Kopien ect.) Ein Auftrag beginnt seitens des
Auftragsnehmers mit Eingang der vorgenannten Akontozahlung. Wird mit
dem Kunden Ratenzahlung vereinbart und gerät dieser in Verzug,
ist
der gesamte Rechnungsbetrag per sofort fällig. Bei
Zahlungsverzug behält sich die Firma weitere rechtliche
Schritte
vor. Die Rechnungen der Firma für Dienstleistungen aus
sämtlichen Vertragsbeziehungen sind nach Erhalt der Rechnung
spätestens jedoch innert 8 Tagen sofern nicht
Vorauszahlungspflicht besteht, netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Das
Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne
ausdrückliche
Mahnung Zahlungsverzug des Kunden aus und die Firma hat Anspruch auf 5%
Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und
Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens .
Abweichungen gelten nur für das Geschäft,
für das sie
vereinbart wurden und bedürfen zur Wirksamkeit einer
schriftlichen
Bestätigung durch die BECC. Die Abrechnung erfolgt aufgrund
der
vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Zu den
ausgewiesenen Preisen der Firma wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell
gültigen Stand jeweils hinzugerechnet.
Kündigung und
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin
bestimmen sich
nach dem jeweiligen Vertragstypus der mit der Firma abgeschlossen
wurde. Spätestens mit dem abgeschlossen Kunden Auftrag
erlischt
ein Vertrag.
Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der
Dienstleistung schuldet der Kunde der Firma sämtliche in
diesem
Zusammenhang entstandenen Kosten. Löst die Firma den Vertrag
auf
weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat oder die
gebotenen Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat, so kann die
Firma nicht haftbar gemacht werden und der Kunde schuldet der Firma
sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Firma unterstehen dem
schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand ist Zürich
vereinbahrt.
Die Firma BECC hat indessen auch das Recht, den Kunden beim
zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen
zuständigen Gericht zu belangen.
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für nichtig oder
ungültig erweisen,
tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben
unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Auftrag und Bestellung für eine Firma werden von BECC nur mit
rechtsgültiger Unterschrift akzeptiert. Wir behalten uns vor,
einen Vollmachtsnachweis zu verlangen.
AGB’s (Allgemeine
Geschäftsbedingungen)
Auftrag und Leistungen Das Vereinbahren von Leistungen und Lieferungen
werden ausschliesslich mit schriftlicher Vereinbahrung für
beide
Parteien verbindlich. Zu erbringende Leistungen des Auftragnehmers (AN)
werden möglichst detailliert in schriftlicher Form
festgehalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer alle für den Auftrag erforderlichen Details und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Der AN verpflichtet sich mit diesen Informationen entsprechend sorgsam im Sinne des Datenschutzes umzugehen und keinen Dritten zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer wird mit Abschluss des Auftrags alle Unterlagen dem Auftraggeber aushändigen. Dieser nimmt zur Kenntnis dass ab diesem Zeitpunkt keine Daten zu seinem Auftrag mehr beim Auftragnehmer lagern. Leistungen welcher der AN erbracht hat, jedoch wegen behördlicher Auflagen, vom Auftraggeber nicht realisiert werden können, sind durch den Auftraggeber gleichwohl zu vergüten.
Konditionen / Zahlungsziel
Die Rechnungstellung erfolgt exklusive der aktuell gültigen
MwSt von 7.6 %
Kosten unseres
Tätigkeits-Aufwandes :
Fr. 90.– pro Stunde (für Sekretariats-Assistenz,
Behörden, Versicherungen, Reisen, Immobilien) Fr. 120.- pro
Stunde
( Start Up-Betriebsgründung ) Allgemeine Spesen sind nicht
inbegriffen, wenn diese nötig sind, z.B. Reisen, Autospesen,
Verpflegung und Übernachtung werden diese Auslagen extra nach
Belegen ausgewiesen und verrechnet. Eine Fallpauschale zu vereinbahren
ist nach Absprache möglich.
Verschiedenes
Dieser Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
unterliegen der Gültigkeit des Schweizerischen Rechts. Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Zürich
vereinbahrt. Es
steht dem Auftragnehmer jedoch frei auch am Wohnort/Sitz des
Auftragebers zu klagen. Zusätzliche Vereinbahrungen welche die
AGB’s ergänzen oder abändern
bedürfen stets der
Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.
Solidarhaftung / Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber eine nicht natürliche Person, so haftet
für die Bezahlung der Rechnung an die BECC diejenige
natürliche Person solidarisch, die denn Vertrag mit BECC
unterschrieben hat ( in gedruckter und Emailform).
Dieser Vertrag zwischen BECC und dem Besteller unterliegen der
Gültigkeit des Schweizerischen Rechts. Als
Erfüllungsort und
Gerichtsstand wird Zürich vereinbahrt. Es steht der BECC
jedoch
frei auch am Wohnort/Sitz des Auftraggebers/Bestellers zu klagen.
Zusätzliche Vereinbahrungen welche die AGB’s
ergänzen
oder abändern bedürfen stets der Schriftform um
Gültigkeit zu erlangen.
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