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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BECC Business und BECC DENTALREISEN

Auftrag / Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der BECC ( „Firma“) für die Erbringung von Konzepten, Projektierung und Gesamtlösungen sowie der Vermittlung von Produkten im Gewerberbereich und der Reisebranche.Der Vertrag zwischen dem Kunden und BECC kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande .

Die Reservierung sowie das Vereinbahren von Leistungen und Reiseoganisation des Kunden, werden mit schriftlicher Bestätigung oder per Email an BECC DENTALREISEN verbindlich. Die aufgeführten Zahlungsbedingen in der Dental-Offerte sind Bestandteil der Zahnartzreisen. Die Erteilung eines Auftrages und deren Buchung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Zahlungs-Geschäftsbedingungen ein.

Datenschutz
Zur Bearbeitung ihres Auftrages speichern wir Ihre Adresse und die auftragsbezogenen Daten. Wir gewährleisten den Schutz Ihrer persönlichen Daten nach den Bestimmungen des interna¬tionalen Datenschutzgesetzes. Wir sichern Ihnen
zu, dass wir Ihre Adressdaten nicht an Dritte weitergeben.

Vertragsabschluss / Beginn
Der Vertragsabschluss erfolgt in schriftlicher Form und beginnt mit der unterschriebenen Auftragsbestätigung. Werden beim ersten Vertragsabschluss Spezialkonditionen betreffend Preis und Laufzeit vereinbart, so gelten diese nur für die in diesem Vertrag vereinbarte Laufzeit. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber der Firma.
Die Firma stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Kunden bereit. Sie behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Zur Auftrageserfüllung kann
die Firma Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Erbringung der Dienstleistung durch die Firma. Der Kunde verpflichtet sich zu einer Vorauszahlung in der Höhe von 50%, mindestens jedoch Fr. 480.- auf die zu erwartende Rechnungssumme innert 8 Tagen nach Vertragsabschluss. Dieses Akonto wird dem Kunde angerechnet auf die endgültige Rechnungsumme, oder zurückerstattet nach Auftragsbeendigung unter Abzug allfälliger Auslagen und Kosten. ( Porti, Gebühren, Telefonate, Kopien ect.) Ein Auftrag beginnt seitens des Auftragsnehmers mit Eingang der vorgenannten Akontozahlung. Wird mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart und gerät dieser in Verzug, ist der gesamte Rechnungsbetrag per sofort fällig. Bei
Zahlungsverzug behält sich die Firma weitere rechtliche Schritte vor. Die Rechnungen der Firma für Dienstleistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind nach Erhalt der Rechnung spätestens jedoch innert 8 Tagen sofern nicht Vorauszahlungspflicht besteht, netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Das Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug des Kunden aus und die Firma hat Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens .
Abweichungen gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die BECC. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Zu den ausgewiesenen Preisen der Firma wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Stand jeweils hinzugerechnet.

Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus der mit der Firma abgeschlossen wurde. Spätestens mit dem abgeschlossen Kunden Auftrag erlischt ein Vertrag.
Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der Firma sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Löst die Firma den Vertrag auf weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat oder die gebotenen Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat, so kann die Firma nicht haftbar gemacht werden und der Kunde schuldet der Firma sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Firma unterstehen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand ist Zürich vereinbahrt. Die Firma BECC hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Auftrag und Bestellung für eine Firma werden von BECC nur mit rechtsgültiger Unterschrift akzeptiert. Wir behalten uns vor, einen Vollmachtsnachweis zu verlangen.

AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Auftrag und Leistungen Das Vereinbahren von Leistungen und Lieferungen werden ausschliesslich mit schriftlicher Vereinbahrung für beide Parteien verbindlich. Zu erbringende Leistungen des Auftragnehmers (AN) werden möglichst detailliert in schriftlicher Form festgehalten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer alle für den Auftrag erforderlichen Details und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Der AN verpflichtet sich mit diesen Informationen entsprechend sorgsam im Sinne des Datenschutzes umzugehen und keinen Dritten zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer wird mit Abschluss des Auftrags alle Unterlagen dem Auftraggeber aushändigen. Dieser nimmt zur Kenntnis dass ab diesem Zeitpunkt keine Daten zu seinem Auftrag mehr beim Auftragnehmer lagern. Leistungen welcher der AN erbracht hat, jedoch wegen behördlicher Auflagen, vom Auftraggeber nicht realisiert werden können, sind durch den Auftraggeber gleichwohl zu vergüten.

Konditionen / Zahlungsziel
Die Rechnungstellung erfolgt exklusive der aktuell gültigen MwSt von 7.6 %

Kosten unseres Tätigkeits-Aufwandes :
Fr. 90.– pro Stunde (für Sekretariats-Assistenz, Behörden, Versicherungen, Reisen, Immobilien) Fr. 120.- pro Stunde ( Start Up-Betriebsgründung ) Allgemeine Spesen sind nicht inbegriffen, wenn diese nötig sind, z.B. Reisen, Autospesen, Verpflegung und Übernachtung werden diese Auslagen extra nach Belegen ausgewiesen und verrechnet. Eine Fallpauschale zu vereinbahren ist nach Absprache möglich.

Verschiedenes
Dieser Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegen der Gültigkeit des Schweizerischen Rechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Zürich vereinbahrt. Es steht dem Auftragnehmer jedoch frei auch am Wohnort/Sitz des Auftragebers zu klagen. Zusätzliche Vereinbahrungen welche die AGB’s ergänzen oder abändern bedürfen stets der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.

Solidarhaftung / Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber eine nicht natürliche Person, so haftet für die Bezahlung der Rechnung an die BECC diejenige natürliche Person solidarisch, die denn Vertrag mit BECC unterschrieben hat ( in gedruckter und Emailform).
Dieser Vertrag zwischen BECC und dem Besteller unterliegen der Gültigkeit des Schweizerischen Rechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Zürich vereinbahrt. Es steht der BECC jedoch frei auch am Wohnort/Sitz des Auftraggebers/Bestellers zu klagen.
Zusätzliche Vereinbahrungen welche die AGB’s ergänzen oder abändern bedürfen stets der Schriftform um Gültigkeit zu erlangen.



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